CAS-Nummer: 100-51-6
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Benzylalkohol
P: 272‐280‐301+312‐303+361+353‐305+351+338‐333+313
Benzylalkohol 99 % reinst – hochreiner aromatischer Alkohol für Labor, Synthese und industrielle Anwendungen
Benzylalkohol (C₆H₅CH₂OH) ist eine farblose, klare Flüssigkeit mit schwach aromatischem Geruch und vielseitigen Einsatzmöglichkeiten. In der Qualität reinst (≥ 99 %) eignet er sich hervorragend für organische Synthesen, Laboranwendungen, technische Prozesse sowie als Lösungsmittel und Zwischenprodukt in der chemischen Industrie.
Dank seiner guten Lösungseigenschaften für zahlreiche organische Verbindungen wird Benzylalkohol in der Feinchemie, pharmazeutischen Forschung, Analytik sowie in verschiedenen industriellen Anwendungen eingesetzt, bei denen eine hohe chemische Reinheit erforderlich ist.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Benzylalkohol 99 % reinst
- Chemische Bezeichnung: Benzylalkohol
- Synonyme: Phenylmethanol, Benzenmethanol
- Summenformel: C₇H₈O
- CAS-Nummer: 100-51-6
- EG-Nummer: 202-859-9
- Molare Masse: 108,14 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Reinst
- Aussehen: Farblose, klare Flüssigkeit
- Geruch: Schwach aromatisch
- Siedepunkt: ca. 205 °C
- Schmelzpunkt: ca. −15 °C
- Dichte (20 °C): ca. 1,04 g/cm³
- Löslichkeit: In Wasser: mäßig löslich; In organischen Lösungsmitteln: gut löslich
- Verpackungseinheiten: 250 ml, 500 ml, 1 L, 2,5 L, 5 L
Qualitätsmerkmale
- Reinstqualität (≥ 99 %) für zuverlässige Anwendungen
- Geeignet für: Organische Synthesen, Labor- und Forschungsanwendungen, Lösungsmittel für chemische Prozesse, Herstellung chemischer Zwischenprodukte, Technische und industrielle Anwendungen
- Hohe chemische Reinheit
- Sehr gute Lösungseigenschaften
- Chargenzertifiziert und dokumentiert
Sicherheitshinweise
- Benzylalkohol kann gesundheitsschädlich sein und Augenreizungen verursachen. Der Umgang sollte unter Einhaltung der üblichen Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
P-Sätze (Auszug):
- P261 – Dampf nicht einatmen
- P280 – Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Mit Wasser spülen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Gesundheitsschädlich (Acute Tox. 4), Augenreizend (Eye Irrit. 2)
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Nicht abgabebeschränkt
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Gut verschlossen, kühl und lichtgeschützt lagern.
- Kontakt mit starken Oxidationsmitteln vermeiden.
- Nur für Labor-, technische und industrielle Anwendungen bestimmt.