CAS-Nummer: 100-51-6
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Benzylalkohol
P: 272‐280‐301+312‐303+361+353‐305+351+338‐333+313[
Benzylalkohol 99 % zur Analyse – hochreiner aromatischer Alkohol für Labor, Analytik und Forschung
Benzylalkohol (C₆H₅CH₂OH) ist eine farblose, klare Flüssigkeit mit schwach aromatischem Geruch. In der Qualität zur Analyse (≥ 99 %) eignet er sich hervorragend für präzise analytische Anwendungen, Synthesen, Extraktionen sowie als Lösungsmittel und Reagenz in der organischen und analytischen Chemie.
Dank seiner guten Lösungseigenschaften und hohen Reinheit wird Benzylalkohol häufig in der Laboranalytik, der Qualitätskontrolle, der pharmazeutischen Forschung sowie als Referenzsubstanz und Reaktionsmedium eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Benzylalkohol 99 % zur Analyse
- Chemische Bezeichnung: Benzylalkohol
- Synonyme: Phenylmethanol, Benzenmethanol
- Summenformel: C₇H₈O
- CAS-Nummer: 100-51-6
- EG-Nummer: 202-859-9
- Molare Masse: 108,14 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Zur Analyse (p. A.)
- Aussehen: Farblose, klare Flüssigkeit
- Geruch: Schwach aromatisch
- Siedepunkt: ca. 205 °C
- Schmelzpunkt: ca. −15 °C
- Dichte (20 °C): ca. 1,04 g/cm³
- Löslichkeit: In Wasser: mäßig löslich; In organischen Lösungsmitteln: gut löslich
- Verpackungseinheiten: 100 ml, 250 ml, 500 ml, 1 L, 2,5 L
Qualitätsmerkmale
- Analysenqualität (≥ 99 %) für präzise Laboranwendungen
- Geeignet für: Analytische Chemie und Qualitätskontrolle, Organische Synthesen, Extraktions- und Lösungsmittelanwendungen, Herstellung analytischer Reagenzien, Forschung und Entwicklung
- Hohe chemische Reinheit
- Geringer Gehalt an Nebenprodukten
- Chargenzertifiziert und rückführbar
Sicherheitshinweise
- Benzylalkohol kann bei Verschlucken oder Einatmen gesundheitsschädlich sein und Augenreizungen verursachen. Der Umgang sollte gemäß den Regeln der guten Laborpraxis erfolgen.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
P-Sätze (Auszug):
- P261 – Dampf nicht einatmen
- P280 – Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Mit Wasser spülen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Gesundheitsschädlich (Acute Tox. 4), Augenreizend (Eye Irrit. 2)
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Nicht abgabebeschränkt
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Gut verschlossen, kühl und lichtgeschützt lagern.
- Kontakt mit starken Oxidationsmitteln vermeiden.
- Nur für Labor- und Analytikanwendungen bestimmt.