CAS-Nummer: 513-77-9
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
EVE Download:
EVE_ChemVO_Formular
P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301+P312
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Bariumcarbonat 99 % reinst – hochreines Salz für Labor, Forschung und Industrie
Bariumcarbonat (BaCO₃) ist ein weißes, kristallines Pulver mit sehr geringer Wasserlöslichkeit. Es ist ein wichtiges Ausgangsmaterial für die Herstellung anderer Bariumsalze und wird in der Analytik, Chemieausbildung, Keramik- und Glasindustrie, in der Zementchemie, Metallurgie sowie als Fällungs- und Reagenzmittel verwendet.
Die Qualität reinst (≥ 99 %) gewährleistet eine hohe Reinheit und ist für Labor, Forschung und technische Anwendungen geeignet.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Bariumcarbonat 99 % reinst
- Summenformel: BaCO₃
- CAS-Nummer: 513-77-9
- EG-Nummer: 208-167-3
- Molare Masse: 197,34 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Reinst
- Form: Weißes, kristallines Pulver
- Löslichkeit: Praktisch unlöslich in Wasser (ca. 0,02 g/L bei 20 °C); löslich in Säuren unter CO₂-Entwicklung
- Dichte: ca. 4,43 g/cm³
- Zersetzung: Ab ca. 1300 °C in Bariumoxid (BaO) und Kohlendioxid (CO₂)
- Verpackungseinheiten: z. B. 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg, 5 kg
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit (≥ 99 %) – Reinst-Qualität
- Vielseitig einsetzbar in Labor, Forschung und Technik
- Wichtiger Rohstoff für die Herstellung anderer Bariumsalze
- Bewährt in der Keramik- und Glasindustrie sowie Zementchemie
- Streng geprüft, chargenzertifiziert
- Abgefüllt in sichere, feuchtigkeitsbeständige Gebinde
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) strikt einzuhalten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H301 – Giftig bei Verschlucken
- H373 – Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
- H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
P-Sätze (Auszug):
- P260 – Staub nicht einatmen
- P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen
- P301 + P310 – BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen
- P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Giftig, umweltgefährlich
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabebeschränkt – nur an fachkundige, gewerbliche Abnehmer
- Transport: Gefahrgut nach ADR
- UN-Nummer: 1564 – Bariumverbindungen, n. a. g. (anorganisch, giftig)
- Gefahrklasse: 6.1 (giftig)
- Verpackungsgruppe: III
Hinweis
Bariumcarbonat ist stark giftig und darf nur von geschultem Fachpersonal verwendet werden. Lagerung sollte kühl, trocken und staubfrei erfolgen. Kontakt mit Säuren ist zu vermeiden, da dabei lösliche und hochgiftige Bariumsalze entstehen.