CAS-Nummer: 513-77-9
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
EVE Download:
EVE_ChemVO_Formular
P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301+P312
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Bariumcarbonat 99 % zur Analyse – hochreines Salz für Labor, Forschung und Technik
Bariumcarbonat (BaCO₃) ist ein weißes, kristallines Pulver, das praktisch unlöslich in Wasser, jedoch löslich in Säuren unter Kohlendioxid-Entwicklung ist. Es wird in der Analytik, Forschung, Keramik-, Glas- und Zementindustrie sowie als Rohstoff für die Herstellung weiterer Bariumsalze eingesetzt. In der Analytik wird es u. a. zur Sulfatbestimmung und als Reagenz in der qualitativen Analyse verwendet.
Die Qualität zur Analyse (≥ 99 %) entspricht den hohen Anforderungen der analytischen Chemie und garantiert zuverlässige Ergebnisse.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Bariumcarbonat 99 % zur Analyse
- Summenformel: BaCO₃
- CAS-Nummer: 513-77-9
- EG-Nummer: 208-167-3
- Molare Masse: 197,34 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Zur Analyse (analysenrein)
- Form: Weißes, kristallines Pulver
- Löslichkeit: Sehr schwer löslich in Wasser (ca. 0,02 g/L bei 20 °C); löslich in Säuren unter CO₂-Entwicklung
- Dichte: ca. 4,43 g/cm³
- Schmelzpunkt/Zersetzung: Ab ca. 1300 °C Zersetzung in Bariumoxid (BaO) und Kohlendioxid (CO₂)
- Verpackungseinheiten: z. B. 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit (≥ 99 %) – analysenrein
- Bewährt in der Analytik und Forschung
- Einsatz in der Keramik- und Glasindustrie, in der Zementchemie und Metallurgie
- Rohstoff für die Herstellung anderer Bariumsalze
- Streng geprüft und chargenzertifiziert
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) strikt einzuhalten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H301 – Giftig bei Verschlucken
- H373 – Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
- H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
P-Sätze (Auszug):
- P260 – Staub nicht einatmen
- P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden
- P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen
- P301 + P310 – BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Giftig, umweltgefährlich
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabebeschränkt – nur an fachkundige, gewerbliche Abnehmer
- Transport: Gefahrgut nach ADR
- UN-Nummer: 1564 – Bariumverbindungen, n. a. g. (anorganisch, giftig)
- Gefahrklasse: 6.1 (giftig)
- Verpackungsgruppe: III
Hinweis
Bariumcarbonat ist stark giftig und darf nur durch geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. Es ist kühl, trocken und staubgeschützt zu lagern. Direkten Kontakt mit Säuren vermeiden, da hierbei lösliche und giftige Bariumsalze entstehen.