CAS-Nummer: 17026-44-7
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P261
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
H315
Verursacht Hautreizungen.
Ammoniumsulfit-Lösung 35 % chem. rein – Reduktions- und Fällungsmittel für Labor und Technik
Ammoniumsulfit-Lösung ist eine klare bis leicht gelbliche, wässrige Lösung mit 35 % Gehalt an (NH₄)₂SO₃. Sie wird als Reduktionsmittel, Sauerstofffänger, Fällungsmittel sowie in der Wasseraufbereitung, Lebensmitteltechnologie (E 503 als Zusatzstoff), Fotografie, Textil- und Papierindustrie eingesetzt.
Die Qualität chemisch rein (35 %) ist für Labor- und Technikzwecke bestimmt und gewährleistet eine gleichbleibend gute Produktqualität.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Ammoniumsulfit-Lösung 35 % chem. rein
- Summenformel (gelöster Stoff): (NH₄)₂SO₃
- CAS-Nummer: 10196-04-0 (für festes Ammoniumsulfit)
- EG-Nummer: 233-484-9
- Konzentration: 35 % (wässrige Lösung)
- Qualität: Chemisch rein
- Form: Klare bis leicht gelbliche Flüssigkeit
- Dichte (20 °C): ca. 1,20 g/cm³
- pH-Wert (25 °C): ca. 6–7
- Geruch: Leicht schweflig-ammoniakalisch
- Verpackungseinheiten: z. B. 1 L, 2,5 L, 5 L, 10 L, 25 L
Qualitätsmerkmale
- Gleichbleibend hoher Wirkstoffgehalt (35 %)
- Einsatzbereit als Reduktionsmittel, Sauerstofffänger und Fällungsmittel
- Geeignet für Wasseraufbereitung, Textil- und Papierindustrie, Fotografie
- Abgefüllt in robuste, chemikalienbeständige Gebinde
- Chargenzertifiziert und streng geprüft
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) einzuhalten.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
P-Sätze (Auszug):
- P280 – Schutzhandschuhe/Schutzbrille tragen
- P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten behutsam mit Wasser ausspülen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Reizend
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Keine Abgabebeschränkung – Verkauf an Privat- und Gewerbekunden erlaubt
- Lebensmittelrecht: Ammoniumsalze der schwefligen Säure sind als Zusatzstoffe (E 503) zugelassen, diese Qualität ist jedoch chemisch rein und nicht für Lebensmittelanwendungen bestimmt
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
Ammoniumsulfit-Lösung ist empfindlich gegenüber Luftsauerstoff und kann dabei langsam zu Ammoniumsulfat oxidieren. Daher sollte die Lösung kühl, dunkel und in dicht verschlossenen, chemikalienbeständigen Gebinden gelagert werden.