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CAS-Nummer: 7783-85-9
Ammoniumeisen(II)-sulfat-Maßlösung 0,1 M – gebrauchsfertige Standardlösung für Redox-Titrationen
Die Ammoniumeisen(II)-sulfat-Maßlösung 0,1 M (mol/l) ist eine klare, hellgrünliche Lösung, die in der Redoxanalytik als Standardlösung eingesetzt wird. Sie basiert auf Ammoniumeisen(II)-sulfat-Hexahydrat (Mohr’sches Salz, (NH₄)₂Fe(SO₄)₂·6H₂O) und dient als zuverlässiges Reduktionsmittel bei der Bestimmung von Oxidationsmitteln wie Kaliumdichromat oder Kaliumpermanganat.
Da Eisen(II)-Salze in wässriger Lösung empfindlich gegenüber Oxidation sind, muss der Titer regelmäßig überprüft und ggf. gegen einen Primärstandard eingestellt werden.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Ammoniumeisen(II)-sulfat-Maßlösung 0,1 M (mol/l)
- Summenformel (Feststoff): (NH₄)₂Fe(SO₄)₂·6H₂O
- CAS-Nummer: 7783-85-9
- Molare Masse: 392,14 g/mol (Hexahydrat)
- Konzentration: 0,1 mol/l (0,1 M)
- Qualität: Maßlösung (volumetric standard solution)
- Form: Klare, hellgrünliche Flüssigkeit
- Verpackungseinheiten: z. B. 250 ml, 500 ml, 1 l
Qualitätsmerkmale
- Präzise eingestellte Konzentration (0,1 M)
- Hergestellt aus hochreinem Ammoniumeisen(II)-sulfat und deionisiertem Wasser
- Streng analytisch geprüft und dokumentiert
- Optimal für Redox-Titrationen und Standardisierungszwecke
- Abgefüllt in chemikalienbeständige, sichere Laborgebinde
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) einzuhalten.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H315 – Verursacht Hautreizungen
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
- H335 – Kann die Atemwege reizen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Gesundheitsschädlich, reizend
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Keine Abgabebeschränkung – Verkauf an Privat- und Gewerbekunden erlaubt
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
Ammoniumeisen(II)-sulfat-Maßlösungen sind oxidationsempfindlich und sollten stets in gut verschlossenen, lichtgeschützten Gebinden gelagert werden. Vor präzisen Anwendungen ist eine Titerbestimmung gegen einen geeigneten Primärstandard (z. B. Natriumoxalat) erforderlich.