CAS-Nummer: 10361-29-2
Ammoniumcarbonat 98 % reinst – klassisches Riechsalz und Treibmittel für Labor & Technik
Ammoniumcarbonat ((NH₄)₂CO₃) ist ein weißes, kristallines Salz mit charakteristischem, stechend-ammoniakalischem Geruch. Es ist gut in Wasser löslich, instabil an Luft und zersetzt sich langsam unter Abgabe von Ammoniak und Kohlendioxid. Aufgrund seiner Eigenschaften wird es in der Analytik, als Puffersubstanz, in der Fotografie, in der Keramik und Glasbearbeitung sowie in der Lebensmitteltechnologie (Backtriebmittel, „Hirschhornsalz“, Zusatzstoff E 503) eingesetzt.
Die Qualität reinst (≥ 98 %) gewährleistet zuverlässige Reinheit für Forschung, Lehre und technische Anwendungen.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Ammoniumcarbonat 98 % reinst
- Summenformel: (NH₄)₂CO₃
- CAS-Nummer: 506-87-6
- EG-Nummer: 208-943-6
- Molare Masse: 96,09 g/mol
- Reinheit: ≥ 98 %
- Qualität: Reinst
- Form: Weißes, kristallines Pulver oder Brocken, charakteristisch riechend
- Löslichkeit: Sehr gut in Wasser (ca. 30 g/100 mL bei 20 °C); unlöslich in Ethanol
- Zersetzung: instabil an Luft; zersetzt sich langsam zu Ammoniak, Kohlendioxid und Wasser
- Verpackungseinheiten: z. B. 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit (≥ 98 %)
- Reinst-Qualität für Labor, Forschung und Lehre
- Geeignet für Analytik, Puffersysteme, Fotografie, Keramik, Glasbearbeitung
- Zugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 503 (Backtriebmittel)
- Streng geprüft und chargenzertifiziert
- Abgefüllt in feuchtigkeits- und luftdichte Gebinde
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) einzuhalten.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
P-Sätze (Auszug):
- P261 – Einatmen von Staub vermeiden
- P280 – Augenschutz/Schutzhandschuhe tragen
- P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten mit Wasser spülen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Reizend
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Keine Abgabebeschränkung – Verkauf an Privat- und Gewerbekunden erlaubt
- Lebensmittelrecht: Zugelassen als Zusatzstoff E 503 (Backtriebmittel, Säureregulator)
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
Ammoniumcarbonat ist instabil an Luft (Zersetzung unter Freisetzung von Ammoniak). Es sollte stets kühl, trocken und luftdicht verschlossen gelagert werden.