CAS-Nummer: 7722-84-1
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Hinweis:
Teile unserer Produkte dürfen lediglich als nicht-biozide Anwendungen genutzt werden. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Verwendungsvorgaben hinsichtlich der entsprechenden Verordnung. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf: www.subolab.de
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Explosionsstoffe Formular
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Wasserstoffperoxid 35%
Wasserstoffperoxid 35 % – Hochkonzentriert, gewerbepflichtig und gefährlich
Wasserstoffperoxid 35 % ist eine hochkonzentrierte, chemische Lösung, die ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch zugelassen ist. Aufgrund ihrer starken oxidierenden Wirkung gilt sie als gefährlicher Stoff und unterliegt strengen Vorschriften hinsichtlich Lagerung, Transport und Verwendung.
Gefahrstoffeinstufung und Sicherheitsrisiken
Bei einer Konzentration von 35 % ist Wasserstoffperoxid kein harmloses Reinigungsmittel mehr. Es ist:
ätzend für Haut, Augen und Atemwege
stark oxidierend – kann mit brennbaren Stoffen heftig reagieren
instabil bei unsachgemäßer Lagerung (z. B. bei Hitze oder Lichteinwirkung)
gesundheitsgefährdend bei direktem Kontakt oder Einatmen
Bereits kleinste Mengen können schwere Verätzungen verursachen. Daher ist beim Umgang mit dieser Chemikalie geeignete Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutz) zwingend erforderlich.
Gewerbepflicht und rechtliche Vorgaben
Wasserstoffperoxid 35 % ist in Deutschland gewerbepflichtig. Das bedeutet:
Der Erwerb ist ausschließlich gewerblichen Abnehmern mit entsprechender Legitimation erlaubt
Es besteht Dokumentations- und Nachweispflicht für Händler und Käufer
Privatpersonen ist der Kauf gesetzlich untersagt
Die Abgabe erfolgt nur gegen Nachweis eines berechtigten Bedarfs, z. B. für industrielle Reinigungsprozesse, Wasseraufbereitung oder Laboranwendungen.
Sicherheit geht vor
Wer mit Wasserstoffperoxid 35 % arbeitet, muss sich der Gefahren bewusst sein. Eine unsachgemäße Handhabung kann nicht nur zu gesundheitlichen Schäden führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb ist die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen unabdingbar.
Fazit: Wasserstoffperoxid 35 % ist ein hochwirkscher, aber auch gefährlicher chemischer Stoff. Die gewerbepflichtige Konzentration erfordert strenge Sicherheitsmaßnahmen, fundiertes Fachwissen und einen verantwortungsvollen Umgang – zum Schutz von Mensch, Umwelt und Betrieb.