Adipinsäure
124-04-9
ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Augenreizung, Kategorie 2, H319
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2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikelnummer
8810696
Artikelbezeichnung
Adipinsäure 99% reinst
Sicherheitshinweise
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Reduzierte Kennzeichnung (≤125 ml)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Achtung
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.
ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Formel C₆H₁₀O₄ (Hill)
CAS-Nr. 124-04-9
INDEX-Nr. 607-144-00-9
EG-Nr. 204-673-3
Molare Masse 146,14 g/mol
Gefährliche Inhaltsstoffe (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Chemische Bezeichnung (Konzentration)
CAS-Nr. Registrierungsnummer Einstufung
Adipinsäure (<= 100 % )
Die Substanz erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.
124-04-9
01-2116457561-38-
XXXX
Augenreizung, Kategorie 2, H319
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikelnummer
8810696
Artikelbezeichnung
Adipinsäure 99% reinst
ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Frischluft.
Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser ausspülen. Augenarzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Sofort Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser). Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen reizende Wirkungen, Husten
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wasser, Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver
Ungeeignete Löschmittel
Für diesen Stoff/ dieses Gemisch existieren keine Löschmittel-Einschränkungen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brennbar.
Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Staubexplosionsgefahr.
Bei starker Erhitzung sind explosionsfähige Gemische mit Luft möglich. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Information
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Löschwasser nicht ins
Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen.
ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal: Substanzkontakt vermeiden. Einatmen von
Stäuben vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. Gefahrenzone räumen, Vorgehen nach Notfallplan, Sachkundige hinzuziehen.
Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Kanalisation abdichten. Auffangen, eindeichen und abpumpen.
Mögliche Materialeinschränkungen beachten! (Angaben in Abschnitt 7 bzw. Abschnitt 10). Trocken aufnehmen. Der Entsorgung zuführen. Nachreinigen. Staubentwicklung vermeiden.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikelnummer
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Artikelbezeichnung
Adipinsäure 99% reinst
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise auf dem Etikett beachten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Dicht verschlossen. Trocken.
Lagern bei +15°C bis +25°C.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Endanwendungen vorgesehen.
ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten. Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL)
Arbeiter DNEL, akut
Systemische Effekte
inhalativ
264 mg/m³
Arbeiter DNEL, akut
Systemische Effekte
dermal
38 mg/kg Körpergewicht
Arbeiter DNEL, akut
Lokale Effekte
inhalativ
5 mg/m³
Arbeiter DNEL, langzeit
Systemische Effekte
inhalativ
264 mg/m³
Arbeiter DNEL, langzeit
Systemische Effekte
dermal
38 mg/kg Körpergewicht
Arbeiter DNEL, langzeit
Lokale Effekte
inhalativ
5 mg/m³
Verbraucher DNEL, akut
Systemische Effekte
inhalativ
65 mg/m³
Verbraucher DNEL, akut
Systemische Effekte
dermal
19 mg/kg Körpergewicht
Verbraucher DNEL, akut
Systemische Effekte
oral
19 mg/kg Körpergewicht
Verbraucher DNEL, langzeit
Systemische Effekte
inhalativ
65 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeit
Systemische Effekte
dermal
19 mg/kg Körpergewicht
Verbraucher DNEL, langzeit
Systemische Effekte
oral
19 mg/kg Körpergewicht
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC)
PNEC Süßwasser
0,126 mg/l
PNEC Süßwassersediment
0,484 mg/kg
PNEC Meerwasser
0,0126 mg/l
PNEC Meeressediment
0,0484 mg/kg
PNEC Periodische Freisetzung ins Wasser
0,46 mg/l
PNEC Kläranlage
59,1 mg/l
PNEC Boden
0,0228 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Artikelnummer
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Artikelbezeichnung
Adipinsäure 99% reinst
Technische Schutzmaßnahmen
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor
dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 7.1.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und - menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden.
Hygienemaßnahmen
Kontaminierte Kleidung wechseln. Vorbeugender Hautschutz empfohlen. Nach Arbeitsende Hände waschen.
Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille
Handschutz
Vollkontakt:
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk
Handschuhdicke: 0,11 mm
Durchdringungszeit: > 480 min
Spritzkontakt:
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk
Handschuhdicke: 0,11 mm
Durchdringungszeit: > 480 min
Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen, beispielsweise KCL 741 Dermatril® L (Vollkontakt), KCL 741 Dermatril® L (Spritzkontakt).
Die oben genannten Durchbruchszeiten wurden mit Materialproben der empfohlenen Handschuhtypen in Labormessungen von KCL nach EN374 ermittelt.
Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns geliefert wird und den von uns angegebenen Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der Vermischung mit anderen Substanzen und bei von der EN374 abweichenden Bedingungen müssen Sie sich an den Lieferanten von CE-genehmigten Handschuhen wenden (z.B. KCL GmbH, D-36124 Eichenzell, Internet: www.kcl.de).
Andere Schutzmaßnahmen
Schutzkleidung
Atemschutz
erforderlich bei Auftreten von Stäuben. Empfohlener Filtertyp: Filter P 1
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltung, Reinigung und Prüfung von Atemschutzgeräten nach den Benutzerinformationen des Herstellers ausgeführt und entsprechend dokumentiert werden
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form fest
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikelnummer
8810696
Artikelbezeichnung
Adipinsäure 99% reinst
Farbe
weiß
Geruch
geruchlos
Geruchsschwelle
nicht anwendbar
pH-Wert
2,7
bei 24,9 g/l
25 °C
Schmelzpunkt
151 - 154 °C
Siedepunkt/Siedebereich
ca. 330 °C
bei 1.013 hPa
Flammpunkt
196 °C
Methode: c.c.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Keine Information verfügbar.
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Keine Information verfügbar.
Untere Explosionsgrenze
Keine Information verfügbar.
Obere Explosionsgrenze
Keine Information verfügbar.
Dampfdruck
0,097 hPa
bei 18,5 °C
Relative Dampfdichte
5,04
Relative Dichte
1,360 g/cm³
bei 25 °C
Wasserlöslichkeit
15 g/l
bei 20 °C
Verteilungskoeffizient: n-
log Pow: 0,081 (25 °C)
Octanol/Wasser
OECD- Prüfrichtlinie 107
Bioakkumulation ist nicht zu erwarten.
Selbstentzündungstemperatur
Keine Information verfügbar.
Zersetzungstemperatur
338 °C
Viskosität, dynamisch
Keine Information verfügbar.
Explosive Eigenschaften
Nicht als explosiv eingestuft.
Oxidierende Eigenschaften
keine
9.2 Sonstige Angaben
Zündtemperatur
405 °C
Methode: DIN 51794
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikelnummer
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Artikelbezeichnung
Adipinsäure 99% reinst
Minimale Zündenergie
> 100 mJ
Schüttdichte
ca.700 kg/m³
ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Bei starker Erhitzung sind explosionsfähige Gemische mit Luft möglich.
Für brennbare, organische Stoffe und Gemische allgemein gilt: Bei entsprechend feiner Verteilung ist, in aufgewirbeltem Zustand, generell von einer Staubexplosionsfähigkeit auszugehen.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Heftige Reaktionen möglich mit:
Basen, Starke Oxidationsmittel, Reduktionsmittel Polymerisation, mit
Aldehyde, Alkohole
10.4 Zu vermeidende Bedingungen Starke Erhitzung.
Als kritisch ist ein Bereich ab ca. 15 Kelvin unterhalb des Flammpunktes zu bewerten.
10.5 Unverträgliche Materialien
Stahl
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
keine Angaben vorhanden
ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute orale Toxizität
LD50 Ratte: ca. 5.700 mg/kg (Fremd-Sicherheitsdatenblatt)
Symptome: Schleimhautirritationen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt.
Akute inhalative Toxizität
LC50 Ratte: > 7,7 mg/l; 4 h (Fremd-Sicherheitsdatenblatt) Symptome: Husten, Reizerscheinungen an den Atemwegen.
Akute dermale Toxizität
LD50 Kaninchen: > 7.940 mg/kg (Fremd-Sicherheitsdatenblatt)
Hautreizung
Kaninchen
Ergebnis: Keine Reizung (Fremd-Sicherheitsdatenblatt)
Augenreizung
Kaninchen
Ergebnis: Starke Reizungen (Fremd-Sicherheitsdatenblatt)
Verursacht schwere Augenreizung.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikelnummer
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Artikelbezeichnung
Adipinsäure 99% reinst
Sensibilisierung
Sensibilisierungstest: Meerschweinchen Ergebnis: negativ
(IUCLID)
Gentoxizität in vitro
Ames test Ergebnis: negativ (IUCLID)
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, einmalige Exposition, eingestuft.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft.
Aspirationsgefahr
Wird der verfügbare Datenbestand zugrunde gelegt, sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
11.2 Weitere Information
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Toxizität gegenüber Fischen
LC50 Pimephales promelas (fettköpfige Elritze): 97 mg/l; 96 h (ECOTOX Database)
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren
EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 86 mg/l; 48 h OECD- Prüfrichtlinie 202
Toxizität gegenüber Algen
IC50 Desmodesmus subspicatus (Grünalge): 31 mg/l; 72 h (IUCLID)
Toxizität gegenüber Bakterien
EC50 Pseudomonas putida: 92 mg/l; 17 h DIN 38412 (IUCLID)
EC50 Belebtschlamm: 7.911 mg/l; 3 h OECD- Prüfrichtlinie 209
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Biologische Abbaubarkeit
100 %; 28 d
OECD- Prüfrichtlinie 301B Leicht biologisch abbaubar.
Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB)
598 mg/g (5 d) (IUCLID)
Theoretischer Sauerstoffbedarf (ThSB)
1.423 mg/g (IUCLID)
Ratio BOD/ThBOD
BSB5 36 % (Lit.)
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser log Pow: 0,081 (25 °C)
OECD- Prüfrichtlinie 107 Bioakkumulation ist nicht zu erwarten.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikelnummer
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Artikelbezeichnung
Adipinsäure 99% reinst
12.4 Mobilität im Boden Keine Information verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Substanz erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Sonstige ökologische Hinweise
Biologische Effekte:
Schädigende Wirkung durch pH - Verschiebung. Weitere Angaben zur Ökologie
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung
Verfahren zur Abfallbehandlung
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen.
Chemikalien in Originalbehältern belassen. Nicht mit anderen Abfällen vermischen. Ungereinigte Behälter sind dem Produkt entsprechend zu behandeln.
Informieren Sie sich unter www.Retrologistik.de über Rücknahmesysteme für Chemikalien und Verpackungen oder nutzen Sie die Adresse zur Kontaktaufnahme bei Fragen.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1 - 14.6 Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Binnenschiffstransport (ADN)
Nicht relevant
Lufttransport (IATA)
14.1 - 14.6 Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1 - 14.6 Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht relevant
ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU Vorschriften
Störfallverordnung 96/82/EC
Richtlinie 96/82/EG trifft nicht zu
Beschäftigungsbeschränkun Beschäftigungsbeschränkungen nach den
gen Jugendarbeitsschutzbestimmungen (94/33/EG) beachten.
Nationale Vorschriften
Lagerklasse 10 - 13
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikelnummer
8810696
Artikelbezeichnung
Adipinsäure 99% reinst
Wassergefährdungsklasse
WGK 1 schwach wassergefährdend
Merkblatt BG-Chemie
M004
Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe
M050
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben
Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Schulungshinweise
Für angemessene Informationen, Anweisungen und Ausbildung der Verwender sorgen.
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